Erfahren Sie in unserer Vereinssatzung alles Wichtige zu Tennisclub 1986 Rauhenebrach e.V., unserem Zweck sowie den Rechten und Pflichten.
Wir werden die Satzung an dieser Stelle baldmöglichst zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stellen.
Wenn Sie so lange nicht warten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen das entsprechende Formular jederzeit gerne zu!
Beitragsordnung
vom 05.04.2013
gültig ab 01.01.2014
Jahresbeitrag |
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Kinder und Jugendliche |
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30,00 Euro |
Schüler/Studenten/Auszubildende |
(18 – 25 Jahre) |
39,00 Euro |
Erwachsene passiv |
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52,00 Euro |
Erwachsene aktiv |
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70,00 Euro |
Ehepartner passiv |
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30,00 Euro |
Familie passiv |
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82,00 Euro |
Familie aktiv, einschl. Schüler/Studenten/Auszubildende bis 25 Jahre |
110,00 Euro |
Aufnahmegebühr |
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Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben |
Spielgebühren |
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a) |
Für aktive Vereinsmitglieder ist die Spielgebühr mit der Entrichtung des Jahresbeitrages abgegolten |
b) |
Nichtmitglieder zahlen für die Benutzung des Tennisplatzes bis zu 3 Spielstunden keine Gebühr, ab der vierten Spielstunde 5,00 Euro pro Spielstunde à 60 Minuten |
Platzbaubeitrag |
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Ein Platzbaubeitrag wird derzeit nicht erhoben. |
Fälligkeit der Beiträge |
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Die Jahresbeiträge werden in den Monaten Februar und März jeden Jahres zur Zahlung fällig und eingezogen. Bei Neumitgliedern wird der erste Jahresbeitrag innerhalb von 4 Wochen nach der Aufnahme eingehoben |
Beitragsbfreiungen |
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Beitragsbefreiungen, - ermäßigungen, und -stundungen kann der Vorstand in bestimmten Härtefällen genehmigen. |